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Laura Priebe & Julia Rosenzweig, Ruhr-Universität Bochum

Ein Spannungsverhältnis zwischen Verbot und Legitimation

„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden“ (Vereinte Nationen, 1948, Art.5).

Dieses Verbot von Folter findet sich in Artikel 5 der allgemeinen Menschenrechtserklärung, die die United Nations (UN) 1948 verabschiedet haben. Die demokratische Republik Frankreich als Gründungsmitglied der UN erkannte damit unter anderem das Menschenrecht auf ein von Folter freies Leben an (bpb, 2017). 1958 wurde ein Verbot von Folter auch in die neue französische Verfassung aufgenommen (Maran, 1996, S.310). Gleichzeitig befand sich Frankreich mitten im Algerienkrieg und setzte dort Folter, Zwangsumsiedlungen und Internierungslager ein (Jansen, 2016). Dabei wurde die Folter möglichst geheim durchgeführt, um der demokratischen Kontrolle der Öffentlichkeit zu entgehen (Rejali, 2007, S.8). Der Versuch, die Folter vor der französischen Öffentlichkeit zu verbergen, hatte Auswirkungen auf unter anderem die Methodik, Räumlichkeiten, Gegenstände und das Verhältnis zwischen Folternden und Gefolterten. Wie und in welchem Kontext im Algerienkrieg gefoltert wurde und welche Bedingungen die Praxis der Folter beeinflusst haben, steht im Fokus dieses Beitrages.

Der algerische Unabhängigkeitskrieg wurde von 1954 bis 1962 zwischen Algerien und Frankreich ausgetragen. Seit 1830 war Algerien Kolonie Frankreichs und ab 1871 Teil der französischen Nation (Klose, 2009, S.97, 100). „[J]e nach Perspektive [wird der algerische Unabhängigkeitskrieg] auch ‚Algerische Revolution‘ oder ‚Algerienkrieg‘“ (Jansen, 2016) genannt, weil der algerische Widerstand dem französischen Militär in extremer Gewalt gegenüberstand.

Mit ihrer “mission civilatrice” (Maran, 1996, S.43) legitimierte die französische Regierung ihre Vereinnahmung Algeriens und ihre Rolle in den gewaltsamen Auseinandersetzungen im Land. Es handelte sich um eine ideologische Mission Frankreichs, mit dem Ziel, die französische Kultur in Algerien zu etablieren. Ganz im Sinne kolonialer Ideologien wurde jene als besonders wertvoll und damit verbreitungsbedürftig gesehen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde eine Besiedelungsstrategie entwickelt, die möglichst viele Franzosen nach Algerien bringen sollte. Mit diesem Besiedelungsprozess ging die Etablierung einer Zwei-Klassen-Gesellschaft in Algerien einher. Auf der einen Seite standen die angesiedelten Europäer*innen, die sogenannten colonsoder pieds noir und auf der anderen Seite stand die arabische Bevölkerung Algeriens (Klose, 2009, S.98-99).

Schon vor Beginn des Krieges versuchte die arabische Bevölkerung Algeriens sich durch Streiks und Unruhen gegen die rassistische und unterdrückende Kolonialisierung zu wehren. Es bildeten sich Widerstandsbewegungen, die für einen algerischen Nationalismus einstanden. Ziel des Widerstandes war die Unabhängigkeit Algeriens. Die größte Widerstandsorganisation bildete sich 1954 im Untergrund unter dem Namen Front de Libération National (FLN), die mit einer gewaltvollen Revolution versuchten, Frankreich aus Algerien zu vertreiben. Daher gab es auch einen bewaffneten Teil der FLN, die Armée de Libération National (ALN), die Guerillataktiken nutzte, um der Bevölkerung Algeriens zu demonstrieren, dass Frankreich nicht in der Lage war für ihre Sicherheit zu sorgen. Einen weiteren Teil der FLN bildete die Organisation politico-administrative (OPA), die mit Propaganda, der Erledigung von Verwaltungsaufgaben und der Bereitstellung von Nachschub den Kolonialstaat auch auf struktureller und politischer Ebene herausforderte (Klose, 2009, S.101, 105-106).

Die Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 1954 wird als Startpunkt des Algerienkriegs bezeichnet (ebd., S.105). Die FLN griff eine Gendarmerie-Station in T’kout an, überfiel eine Buslinie und verübte mehrere Bombenanschläge (ebd.). Auch wandte sie sich in dieser Nacht zum ersten Mal an die Öffentlichkeit. Über Radio rief sie zum nationalen Befreiungskampf auf (ebd.). Französische Regierungsakteure bezeichneten diese Angriffe lediglich als évènements, die keine landesweiten Konsequenzen haben (ebd., S.106). Gleichzeitig wollten sie Algerien auf keinen Fall aufgeben und reagierten auf die Angriffe der FLN mit eskalierender Gewalt. Daraufhin verlagerte die FLN ihren Fokus auf die Hauptstadt Algier, um mehr internationale Aufmerksamkeit zu generieren (ebd., S.108). Schließlich forderte am 7. Januar 1957 der Generalgouverneur Algeriens die Hilfe der französischen Armee an, da er die Sicherheit der Stadt zunehmend gefährdet sah (ebd., S.109). Somit übernahm General Jaques Massu mit der 10. Fallschirmjägerdivision, den sogenannten paras, das uneingeschränkte Kommando über die Stadt Algier (ebd.). Das Ziel seiner Division aus Elitesoldaten war es, die FLN-Strukturen der gesamten Stadt zu zerschlagen (ebd.). Dafür baute er ein umfassendes System der Aufstandsbekämpfung auf (ebd.). Durch die sogenannte quadrillage, einem System aus Militärposten in Algier, waren ständige Durchsuchungen und Kontrollen möglich (ebd.). Darüber hinaus setzte Massu Modern Warfare ein, die von Colonel Roger Trinquier entwickelt wurde und sich von der klassischen Kriegsführung abgrenzte (Trinquier, 1964, S.20). Diese diente vor allem der Informationsgewinnung über den Widerstand durch Verhöre (Macmaster, 2004, S.7). In diesen Verhören fand im Algerienkrieg Folter statt. Sagten die Gefangenen nicht aus, wurden sie sogenannten Spezialisten übergeben, die dazu angehalten waren, auch Leid und Tod in Kauf zu nehmen (Horne, 1987, S.199). Folter wurde damit zum essenziellen, institutionalisierten Bestandteil der aus französischer Sicht notwendigen Aufstandsbekämpfung (Bellamy, 2006, S.128).

Beispiele für die Verhörmethodiken finden sich in Berichten Überlebender, die während des Krieges oder danach ihre Erfahrungen mit Folter veröffentlicht haben. Zwei dieser Berichte bilden die Grundlage dieses Beitrags. Der eine ist von Henri Alleg (1958), der seine Erfahrungen in einem Gefängnis in El-Biar, einem Vorort von Algier, beschreibt. Der andere Bericht stammt von Gisèle Halimi und Simone de Beauvoir (1962), welche die Foltererfahrungen von Djamila Boupacha und ihrer Familie, ebenfalls in El-Biar und in einem Gefängnis Namens Hussein Dey darlegen.

Henri Alleg war Herausgeber der Tageszeitung Alger Républicain, die mit demokratischem und national-algerischem Fokus berichtete (1958, S.21). Nach dem Verbot der Zeitung 1955 wurde gegen Alleg ein Haftbefehl ausgesprochen, woraufhin er untertauchte (Maran, 1996, S.310). Schließlich wurde er jedoch am 12. Juni 1957 bei einem Besuch des Hauses seines Freundes, der die Nacht zuvor verhaftet wurde, ebenso wie dieser von paras festgenommen (ebd., S.27). Alleg wurde einen Monat in El-Biar gefoltert, die Soldaten fragten ihn dabei immer wieder, wer ihn versteckt habe (1958, S.25, 27). Danach wurde er in ein centre d’hérbergement (Internierungslager) in Lodi gebracht und auf der Grundlage eines Verwaltungsbeschlusses festgehalten (ebd., S.21). „Vom Lager aus gelang es Alleg, eine Abschrift der Beschwerde, die er Ende Juli beim Oberstaatsanwalt von Algier eingereicht hatte, nach Frankreich zu schicken“ (ebd.). Unter dem Titel La Question (im Deutschen unter dem Titel ‚Die Folter‘ publiziert) veröffentlichte Alleg diese genauen Beschreibungen seiner Foltererfahrung (1958). Sein Bericht wurde noch im selben Jahr verboten und von der Polizei beschlagnahmt (Maran, 1996, S.310).

Gisèle Halimi und Simone de Beauvoir (1962) beschreiben in Djamila Boupacha die Foltererfahrung von eben dieser titelgebenden Person, ihrem Vater Abdelaziz, ihrem Schwager Abdelli und ihrer Schwester Néfissa. Djamila agierte als FLN-Agentin (Maran, 1996, S.303). Sie und ihre Familie wurden in der Nacht zum 11. Februar 1960 von den paras durch Schläge und Tritte geweckt, da sie in deren Haus den Aufenthalt von Mourad und Djamal, zwei Anführern der FLN vermuteten (Halimi & Beauvoir, 1962, S.26). Daraufhin wurden sie in El-Biar gefangen gehalten und gefoltert (ebd., S.27). Dabei wurde Djamila immer wieder nach dem Aufenthaltsort von Mourad und Djamal, sowie ihrer Beteiligung an Bombenanschlägen gefragt (ebd., S.27). Durch ein unter Folter abgelegtes, falsches Geständnis, darauffolgender Gefangenschaft auf unbestimmte Zeit und die Aussicht auf eine Todesstrafe bat Djamilas Bruder die Anwältin Gisèle Halimi um Rechtsbeistand in dem Gerichtsprozess gegen Djamila (Maran, 1996, S.292). Sie wollte jenes Geständnis widerrufen und Anklage gegen mehrere Kommandeure wegen unrechtmäßiger Inhaftierung und Folter erheben (ebd., S.293). Nachdem Simone de Beauvoir in einem Artikel in der Zeitung Le Monde auf den Fall von Djamila aufmerksam machte, entstand das Djamila Boupacha Komitee, welches dafür sorgen wollte, dass Halimis Verteidigung nicht behindert wird (ebd.). Das Gerichtsverfahren von Djamila Boupacha fand jedoch nie statt (ebd., S.305). Djamila wurde erst aus dem Gefängnis entlassen, als am 20. März 1962 eine Amnestie für alle muslimischen politischen Gefangenen verkündet wurde (ebd.). Für ihre Entlassung musste sie ihre Anklage gegen die Kommandeure fallen lassen (ebd.). 

Der Krieg endete am 18. März 1962 mit einem Waffenstillstand. Knapp zwei Monate später, am 3. Juli, wurde schließlich die vollständige Unabhängigkeit Algeriens erklärt. (Klose, 2009, S.113)

Verhörcharakter der Folter

“No lawyer is present for such an interrogation. If the prisoner gives the information requested, the examination is quickly terminated; if not, specialists must force his secret from him. Then, as a soldier, he must face the suffering, and perhaps the death, he has therefore managed to avoid. The terrorist must accept this as a condition inherent in his trade and in the methods of warfare that, with full knowledge, his superiors and he himself have chosen. Once the interrogation is finished, however, the terrorist can take his place among soldiers. From then on, he is a prisoner of war like any other, kept from resuming hostilities until the end of the conflict” (Trinquier, 1964, S.21-22).

Das Verhör als Informationsgewinnung über eine feindliche terroristische Organisation, wie der Front de Liberation National(FLN), ermöglichte und legitimierte Folter in dem französischen System der Aufstandsbekämpfung in Algerien. Zahlreiche Festnahmen von verdächtigten Sympathisanten des Widerstands, die als Terroristen und nicht als Soldaten benannt und behandelt wurden, sollten zu diesen Informationen führen. Die Gefangenen wurden nach ihrer Positionierung innerhalb der Organisation, Kontakt zu weiteren Mitgliedern, Aufenthaltsorten, Beherbergungen und Treffpunkten befragt (Alleg, 1958, S.27; Trinquier, 1964, S.23). Diese Informationen mussten schnell und effektiv beschafft werden (Trinquier, 1964, S.23). Umso länger das Verhör dauerte, desto mehr Zeit hatten weitere Mitglieder der FLN, „sich aus dem Staub zu machen“ (Alleg, 1958, S.37).

In einem komplexen System aus Gefangennahme und Verhörmethoden wurden vor allem die Wasser- und Elektrofolter von den französischen Soldaten bevorzugt, dessen Beschreibungen sich auch in den Berichten wiederfinden (Rejali, 2007, S.146, 167). Im Camp Jeanne d’Arc einem Centre d’Entraînement à la Guerre Subversive (Trainingszentrum für subversiven Krieg), lernten die Soldaten die Bestimmungen für den Einsatz dieser Methoden im Verhör (Lazreg, 2008, S.114). Eine Notiz aus einem solchen Training beschreibt, wie Folter hier gelehrt wurde: Die Folter sollte sauber sein, nicht in Anwesenheit von jungen Soldaten durchgeführt werden, nicht von Offizieren hoher Ränge angewandt werden, human in dem Sinne sein, dass sie sofort aufhören muss, wenn die gefolterte Person ausgesagt hat und vor allem sollte die Folter keine Spuren hinterlassen. Es wird beschrieben, dass bei Erfüllung dieser Bedingungen die Soldaten das Recht haben Wasser- oder Elektrofolter durchzuführen (ebd.). Sie achteten darauf, dass die Folter sauber war und möglichst wenige Spuren am Körper hinterließ, um sie hinterher leugnen zu können (ebd., S.117).

Nächtliche Festnahmen, wie jene der Familie von Djamila Boupacha dienten dazu, den Informationen über die FLN noch in der gleichen Nacht nachzugehen, damit eventuell genannte Mitglieder der FLN nicht mehr gewarnt werden und verschwinden konnten (ebd., S.23). So wurden häufig auch weitere Bezugspersonen in den Häusern angetroffen und konnten zusätzlich festgenommen werden (Horne, 1987, S.199). Dies zeigt beispielsweise die Verhaftung von Henri Alleg am Haus seines Freundes, während er diesen besuchen wollte (Alleg, 1958, S.27).

Die Gefangenen in El-Biar, auch „Kunden“ (ebd., S.29) genannt, wurden zunächst in den sogenannten Auslesezentren in verschiedene Schwierigkeitsstufen eingeteilt. Dort wurde entschieden, wie mit ihnen weiter vorgegangen werden sollte (ebd., S. 28; Klose, 2009, S.205). Abhängig von der Aussage und vor allem von der Verweigerung, waren verschiedene Vorgänge möglich. Im Fall Alleg forderte der Oberleutnant Charbonnier verschiedene Personen an, die Folter durchzuführen: “Stellt eine Mannschaft ab, es handelt sich um ein ‘hohes Tier’. Und sagt Lorca, er soll heraufkommen.” (Alleg, 1958, S.29). Djamila Boupacha wurde bei der Ankunft in El-Biar von ihrer Familie getrennt und unter Schlägen befragt (Beauvoir & Halimi, 1962, S.27). Ihr Vater Abdelaziz und ihr Schwager Abdelli wurden beide direkt nach der Ankunft mit Elektro- und Wassermethoden gefoltert (ebd., S.29).

Das Verhör an sich beinhaltete meist eine einzige Frage, die immer wieder gestellt wurde. Alleg wurde vor dem tatsächlichen Beginn der Folter, einmal während seiner Gefangennahme und drei Mal dann im Gefängnis nach seiner Beherbergung gefragt (Alleg, 1958, S.29-31). Mit der Bereitstellung von Stift und Papier wurde ihm die „Chance“ (ebd., S.28) gegeben, sein Geständnis schriftlich abzugeben. Alleg wird immer wieder nach seiner Beherbergung gefragt, während er mit Strom, Wasser, Feuer, Schlägen und der Droge Penthotal gefoltert wird (ebd., S. 32, 40).  

Die ersten Verhöre bei Djamila wurden begleitet von den Fragen nach ihrer FLN-Verbindung und Bombenanschlägen (Beauvoir & Halimi, 1962, S.27). Währenddessen wurde sie geschlagen und getreten und ständig zwischen einem Verhörraum und ihrer Zelle hin und her gebracht (ebd.). Am 17. Februar wurde sie für weitere Befragungen in das Gefängnis nach Hussein Dey gebracht, wo sie schließlich mit Strom, Wasser und Vergewaltigung durch Gegenstände gefoltert wurde (ebd., S.32-33). Unter jener Folter kommt es zu dem falschen Geständnis ihrer Beteiligung an Bombenanschlägen, dass die Soldaten wissentlich annehmen und sie später dazu bringen es zu unterschreiben (ebd., S.33, 38). Djamilas Folter dauerte eine Woche an (ebd., S.36). Zurück in El-Biar wurde sie medizinisch versorgt und zur Regeneration in eine Zelle gesperrt, bevor sie möglichst ohne sichtbare Spuren von Folter und Misshandlung dem Untersuchungsrichter vorgeführt wurde (ebd., S.38).

In beiden Berichten zeigen sich zwei Vorgehensweisen, wie Folter in das Verhör integriert werden konnte. Gerade in der ersten Foltersituation starteten die paras ruhig. Beide wurden in ihrer ersten Foltersituation ruhig aufgefordert, sich vor der Folter auszuziehen (ebd., S.33, Alleg, 1958, S.29). Nach Allegs Verweigerung wurde ihm gedroht, dass „Gewalt angewendet” (Alleg, 1958, S.29) wird. Djamila wurde schließlich von den Soldaten ausgezogen (Beauvoir & Halimi, 1962, S.32). Nachdem die paras beschlossen Alleg zu foltern, wurde er in den dafür vorgesehenen Raum gebracht (Alleg, 1958, S.29). Sie befahlen ihm sich nackt auf das Brett zu legen, welches für die Elektrofolter vorgesehen war (ebd.). Hier sollte er „noch ein bißchen [sic!] nachdenken“ (ebd.). Während er auf dem Boden an das Brett gefesselt lag, stellten sich die Soldaten um ihn herum und spotteten mit hämischen Sprüchen über ihn (ebd., S.30). Auf die Frage, ob er es sich überlegt habe, wird festgestellt, dass „er es so gewollt [habe]“ (ebd., S.31) und die Elektrofolter setzt ein. Auch Djamila wurde nackt auf einem Stuhl festgebunden, wo sie durch obszöne Bemerkungen und Berührungen und eine weitere Befragung auf die Folter vorbereitet wurde (Beauvoir & Halimi, 1962, S.34). Ihr Vater, Abdelaziz wurde rhetorisch gefragt, ob er sein Gebiss herausnehmen kann (ebd., S.20).

Demgegenüber steht nach der ersten Folter eine hohe Frequenz der Foltereinheiten. Die Folter dauert dabei so lange und begann teilweise so plötzlich, dass Alleg in diesem Fällen von jedem Stromstoß überrascht wurde (Alleg, 1958, S.38). Gleiches gilt für Djamila, die bei ihrer Befragung direkt geschlagen oder getreten und in einer Nacht auf einen Hof herausgeführt, dort von neun Soldaten geschlagen und getreten und dann mit Wasser gefoltert wurde (Beauvoir & Halimi, 1962, S.27, 34).

Diese hier vorliegenden Foltersituationen zeigen daher einen Wechsel, angefangen mit einem langen, Macht demonstrierendem, selbstsicherem und fast schon herauszögerndem Auf-die-Folter-Spannen, hin zu ungeduldigen, hektischen und aggressiven Handlungen, die die Folter direkt einsetzen ließen.

Folter scheint für die Folternden meist die einzige Reaktion auf das geständnislose Verhalten der Gefolterten zu sein. Teilweise ist das Schweigen der Gefolterten in den vorliegenden Berichten ein Auslöser für scheinbar unkontrollierte Gewalt. Wütend wurde gebrüllt oder geschlagen oder schlagartig die Beherrschung verloren (Alleg, 1958, S.42-43). Die hohen Frequenzen von aufeinanderfolgenden Foltereinheiten ließen die Erinnerung und das Zeitgefühl von Alleg verschwimmen (ebd., S.40). Dass er in diesem Fall jedes Mal, bevor er gefoltert wurde, befragt worden ist, scheint daher fast wie eine rhetorische Frage und lässt vermuten, dass die paras, entgegen der geregelten Anwendung, nicht genau wußten, wie die körperlichen Auswirkungen der Folter sind. Auch auf das falsche Geständnis von Djamila reagieren die Folternden wütend, schmissen sie auf den Boden und vergewaltigten sie mit einer Bierflasche (Beauvoir &Halimi, 1962, S.35).

Obwohl die paras eine Aussage fordern, nahmen sie Alleg und Djamila die Möglichkeit der Aussage und der Beendigung der Folter durch einen Knebel (ebd., S.33; Alleg, 1958, S.34). Damit gaben sie sich selbst die Möglichkeit der ungestörten Folter und verdeutlichen den Gefolterten die Unausweichlichkeit der Situation, ihre absolute Macht. Dies zeigen sie auch außerhalb der Foltersituation, in dem sie Djamila dazu anhielten, nichts über Folter zu erzählen, da es eh nichts bringe (Beauvoir & Halimi, 1962, S.39). Alleg wurde ausgelacht, als er anmerkte, dass “solche Methoden zu Unrecht [angewandt werden]” (1958, S.31). Mit diesen Handlungen setzen die Folternden sich in die Machtposition und entschieden sich damit sehr bewusst dazu, im Verhör zu foltern. Durch den oben genannten Befehl von Trinquier, Folter in diesem Kontext als legitim und angemessen wahrzunehmen, ist die Folter für sie selbstverständlich.

Das Verhör und die Foltersituationen waren durchzogen von einer Ambivalenz aus kontrollierter Durchführung entlang von Regeln und Vorgaben und unkontrollierten, hektischen Handlungen. Der Druck der Informationsbeschaffung einerseits und der öffentlichen Aufmerksamkeit auf die Folter andererseits beeinflussten nicht nur die Durchführung des Verhörs und der Folter an sich, sondern auch die Entwicklung und Infrastruktur eines entsprechenden Gefangenen- und Verhörsystems.

Relevanz der Räume

Die Räumlichkeiten, in denen Folter stattfand sollten sich vor allem an abgelegenen Orten befinden (Lazreg, 2008, S.117). Dort konnten die Schreie der Gefangenen nicht gehört werden. Hierfür wurden spezielle Gefängnisse eingerichtet, sogenannte Centre de tri et de transit (CTT) oder centre d`hérbergement, die in Algerien und Frankreich für Langzeitgefangene vorgesehen waren und in denen auch gefoltert wurde (Macmaster, 2004, S.6; Klose, 2009, S.205). Einige Gefängnisse entwickelten sich zu “regelrechten Folterzentren” (Klose, 2009, S.207) und wurden als camps noir komplett geheim gehalten. Die Gefängnisse und Lager befanden sich teilweise in heruntergekommenen Zuständen, waren umfunktionierte Gebäude oder befanden sich noch im Bauprozess. Für die Lager wurden Bauernhöfe, alte Weinlager, eine stillgelegte Süßigkeitenfabrik, ein türkisches Bad, Keller von öffentlichen Gebäuden, Stadien, Schulen oder Cafés genutzt (ebd., S.118).

Alleg berichtet von einem „noch unfertigen Gebäude” (Alleg, 1958, S.28) das in El-Biar als Gefängnis und Folterstätte genutzt wurde. Das Gebäude lag an einem Hang, von dessen Terrasse aus man ein Viertel von El-Biar überblicken konnte (ebd., S.37). Scheinbar lag die Terrasse sehr hoch, da davon berichtet wurde, dass sich ein Gefangener von der Terrasse aus das Leben nahm oder er heruntergestürzt worden war (ebd.). Das Gebäude erstreckte sich über mehrere Etagen, die mit Treppen teilweise ohne Geländer verbunden waren (ebd., S.28). An den Wänden und Decken waren Eisenbetonträger und die „in Eile installierten elektrischen Leitungen” (ebd.) sichtbar. Auf den verschiedenen Etagen wurden die Räume als Gefängniszellen, Verhörräume oder Folterräume genutzt (ebd.). In El-Biar war das Auslesezentrum im dritten oder vierten Stock (ebd.). Dieser Raum war ausgestattet mit Klapptischen, Fotos von Verdächtigen und einem Feldtelefon (ebd.). Die Folter von Alleg fand zunächst in einer noch nicht fertigen Wohnung statt: „Einen Stock tiefer betrat ich einen kleinen Raum auf der linken Seite des Ganges: die Küche, der zukünftigen Wohnung. Ein Spülbecken, ein gekachelter Küchenherd, darüber ein Rauchfang, bei dem die Glasscheiben nicht eingesetzt waren, und ein Eisengestell. Im Hintergrund eine mit Pappstücken abgedeckte Glastür, die den Raum verdunkelte“ (ebd., S.29). In einem helleren Zimmer der Wohnung wurde vor allem das gégène (Feldtelefon, das vor allem in Frankreich zur Elektrofolter genutzt wurde und diese damit namentlich prägte) und weitere Elektrofolter angewandt (ebd., S.31). Gegenüber lag die Küche, hier wurde hauptsächlich mit Wasser und Feuer gefoltert (ebd., S.34). Darüber hinaus wurde auch in anderen Zellen mit dem gégène gefoltert, die sich nicht nur im Hauptgebäude, sondern auch in einem Nebengebäude befanden, das über die Terrasse erreichbar war. Diese Zellen befanden sich meist am Ende der Korridore oder in Untergeschossen und waren dunkel, dreckig und klein (Lazreg, 2008, S.118-119). In El-Biar waren im dritten Untergeschoss Zellen, die Alleg als eine Art „Kerker, einem eingebauten Wandschrank ähnlich, in den niemals Tageslicht eindrang” (1958, S.38) beschreibt. Dabei waren manche Zellen sehr klein, wie beispielsweise jene von Djamila Boupacha in den ersten Tagen ihres Aufenthalts in El-Biar. Es war eine zwei mal zwei Meter große, dunkle Zelle, die kaum mehr als eine Dachluke hatte durch die Licht eindringen konnte (Beauvoir & Halimi, 1962, S.28). Die Zellen, die zur Regeneration und medizinischen Versorgung vorgesehen waren, lagen im Hauptgebäude, wodurch die dort untergebrachten Gefangenen den Schreien der anderen Gefolterten aus dem Auslesezentrum ausgesetzt waren (Alleg, 1958, S.46). Regeneration diente, wie im Fall von Djamila dazu, dass die doch sichtbaren Spuren der Folter verblassen konnten, damit sie dem Untersuchungsrichter nicht auffielen (Beauvoir & Halimi, 1962, S.38). Die meisten Zellen waren mit Betten aus Strohballen ausgestattet. Diese Strohballen wurden teilweise mit Stacheldraht umwickelt. Hier konnte Henri Alleg beispielsweise das erste Mal nach den Foltereinheiten Ruhe finden (ebd., S.37). “Piss auf dich” (ebd.) – als Toilette diente die eigene Zelle oder auch das eigene Bett.

Djamila Boupacha wurde für knapp eine Woche in das Gefängnis Hussein Dey gebracht, wo sie der Elektro- und Wasserfolter, Schlägen und Vergewaltigung ausgesetzt war. Im Erdgeschoss wurde sie mit dem gégène gefoltert und berichtet von einem „großen, schrägen und rückwärtsgerichteten Stuhl, wie einen Zahnarztstuhl, mit Armlehnen und Riemen“ (Beauvoir & Halimi, 1962, S.32, eigene Übersetzung aus dem Französischen). Neben dem Stuhl stand ein Tisch auf dem das gégène lag und Bierflaschen standen. In dem Gefängnis gab es einen Hinterhof, dort wurde sie in einer Nacht von neun Soldaten geschlagen und dann in einen Raum gebracht, der mit einer Badewanne und einem Tisch ausgestattet war. Dieser Raum diente der Wasserfolter. Auch hier waren über den ganzen Raum Bierflaschen verteilt, mit denen sie später vergewaltigt wurde. (ebd., S.32, 35)

Zu jeder Zeit wurden Gefangene von den paras durch Tritte, Schläge oder Beschimpfungen durch das Gebäude getrieben, wodurch im Gebäude eine allgemeine Unruhe zu bestehen schien (Alleg, 1958, S.28). Der Wechsel der Räume folgte beispielsweise aufgrund der angestrebten Foltermethode, zum Beispiel der Wechsel in die Küche für die Wasserfolter. Um dem logistischen Druck von vielen Gefangenen Stand halten zu können, wurden sie häufig in den Pausen der Folter umgelagert. Dies begünstigte ebenfalls die Möglichkeit mehrere Gefangene gleichzeitig zu befragen (ebd., S.34). Untereinander bekannte Gefangene wurden auch einander vorgeführt. Sie sollten einander von der erlebten Folter berichten und mussten sich teilweise auch dabei zusehen, wie ihnen Folter angetan wurde (ebd., S.33; Beauvoir & Halimi, 1962, S.29). Zellwechsel wurden außerdem angeordnet, damit die Gefolterten bei Besuchen von Regierungskommissionen nicht zu sehen waren. Zum Beispiel diente die Unterkunft und der Speisesaal der paras im Fall Allegs dazu, ihn vor jenem Besuch zu verstecken (1958, S.53).

Diese Infrastruktur aus vielen Zellen, alten, umfunktionierten Gebäuden und einem Netzwerk aus Lagern, diente dem häufigen und flexiblen Einsatz von Folter im Algerienkrieg (Macmaster, 2004, S.6) Die ständige, erzwungene Bewegung in den Räumen in El-Biar, und die gleichzeitig erzwungene Bewegungslosigkeit durch die Folter demonstrieren die Macht der Soldaten gegenüber den gefolterten Personen in der gesamten Gefangenschaft und nicht nur speziell in Foltersituationen. Die abgelegenen, dreckigen und unfertigen Räume positionierten die Gefolterten klar als Gefangene und unterstrichen ihre Entmenschlichung für sie selbst, wie auch für die Folternden. Die Räume ermöglichten auch das abwertende Verhalten der Folternden gegenüber den Gefolterten. Dies nahm den Personen den Raum zum Ausdruck des eigenen Selbst und versetzte sie in den Zustand von Schmerz und Leid auch außerhalb der körperlichen Folter (Zirfas, 2004, S.134). Die körperliche Selbstdarstellung war nicht nur durch die Folter, sondern auch durch die Räume beeinflusst, welche dadurch Teil der Folter als Praxis und des Systems der Aufstandsbekämpfung wurden.

Körperlichkeit der Folter – körperliche Kommunikation

Während der Folter, wie sie in den Berichten beschrieben wird, ist der Körper der Gefolterten eine Art Kommunikationsmittel zwischen Gefolterten und Folternden. Durch die psychischen Auswirkungen physischer Schmerzen zielte die Folter der parasdarauf ab, einerseits Bestrafung für verweigerte Aussage und andererseits Motivation zur Aussage, zur Vermeidung von Schmerzen, zu sein. Die Foltersituation reduzierte die Gefolterten auf rein körperliche Reaktionen und setzte sie somit der absoluten Macht der Folternden aus.

“‘Wenn du reden willst, brauchst du nur die Finger zu bewegen’ […] Gegen meinen Willen bewegten sich die Finger an meinen beiden Händen. […] Beim letzten Male verlor ich das Bewußtsein. Als ich die Augen öffnete, brauchte ich ein paar Sekunden, um die Wirklichkeit zu begreifen. Ich lag ausgestreckt, ungefesselt und nackt, inmitten der paras. Ich sah Charbonnier über mich gebeugt. ‘In Ordnung’, sagte er zu den anderen, ‘er kommt wieder zu sich’. Und an mich gerichtet: ‘Du weißt, daß du fast auf der Strecke geblieben wärest. Aber glaub ja nicht, daß du immer ohnmächtig werden kannst. Marsch, steh auf!’ Sie stellten mich auf. Ich wankte, klammerte mich an die Uniform meiner Henker, weil ich jeden Augenblick umzufallen glaubte. Mit Ohrfeigen und Fußtritten warfen sie mich wie einen Ball vom einen zum anderen. Ich machte eine Geste, die Abwehr andeutete. ‘Er reagiert noch, der Hund’, sagte einer.” (Alleg,1958, S.35)

Diese Beschreibung von Alleg zeigen die hohe Relevanz seiner körperlichen Reaktionen für die Folternden. Der Körper von Alleg scheint den paras als Deutungsmedium für oder gegen seine Aussagebereitschaft zu dienen. Darüber hinaus nutzten sie seine körperlichen Reaktionen, um sein Durchhaltevermögen und seine körperliche Gesundheit einzuschätzen. Ständiges Zittern, eine Reaktion des Körpers auf Elektrofolter oder Kälte, wurden beispielsweise von den Folternden als Angst gedeutet (ebd., S.30). Der Körper muss auf eine bestimmte Art und Weise gesund sein, wodurch es möglich wird dem Menschen jene Schmerzen zuzufügen, die ihn psychisch brechen und er schließlich eine Aussage macht. Alleg hört in Fetzen, wie sich die Folternden über die körperlichen Grenzen der Folter austauschten: „Der Organismus kann nicht unbegrenzt standhalten. Es kommt der Augenblick, wo das Herz erlahmt.” (ebd., S.44). Körperliche Schwäche, Bewusstlosigkeit und der kurz bevorstehende Tod waren Faktoren für die paras mit der Folter aufzuhören, da sie dann keinen Nutzen mehr hatte. Vor allem bei sichtbaren Wunden wurden die Gefolterten zur Regeneration oder zum Versteck weggesperrt oder ihnen medizinische Hilfe gegeben (ebd., S.53). Die Versorgung diente ebenfalls dazu, bei einer möglichen Obduktion keine Hinweise auf eine Folter zu geben. Adbelli wurde während zehn Tagen langen Foltereinheiten dreimal von einem Arzt besucht und versorgt (Beauvoir & Halimi, 1962, S.31). Bei extremem körperlichem Versagen, wie im Falle von Abdelaziz durch einen Hungerstreik, wurden die Gefangenen ins Krankenhaus gebracht (ebd., S.30).

Auch wenn die Folternden auf den Körper achteten und seine Reaktionen interpretierten, schienen sie die Grenzen des Körpers nur schwer erkennen zu können, wenn die Spuren der Folter rein im Inneren des Körpers vorhanden waren: wie Taubheit, Fieber, Schwindel, Atemlosigkeit und beinahes Ersticken, Austrocknen der Schleimhäute, innere Verletzungen an Organen und Geschlechtsteilen oder Bewusstlosigkeit. Gleiches galt für Spuren, die erst in der Zelle nach der Folter auftraten, wie Zucken, Zittern oder Verkrampfen. Alleg beschreibt vor allem starke Fieberausbrüche in der Zelle, nervöse Zuckungen und Schlaflosigkeit, die trotz Erschöpfung den Gefolterten wachhielten und ihm Energie rauben oder die Unfähigkeit zu Essen, weil Rachen und Mundhöhle vom Strom noch wund sind (1958, S.45-46).

Eine weitere körperliche Reaktion der Gefolterten waren Schreie, die für andere Gefangene „zum vertrauten Lärm des ‘Auslesezentrums’ [gehörten]” (Alleg, 1958, S.46). Manchmal wurden Knebel verwendet, um die Schreie zu unterdrücken. Damit lösten die Folternden das Problem eines „Schreihals[es]” (ebd., S.32). Für Alleg brachte der Knebel eine Art Erleichterung, da er seinen Schmerz mit festem Zubeißen an dem Knebel auslassen konnte (ebd., S.32). Der Knebel, der die Möglichkeit zur Aussage unterband, wurde bei Djamila immer wieder herausgenommen (Beauvoir & Halimi, 1962, S.33). So konnte sie nur dann aussagen, wenn die Folternden es ihr möglich machten. Die letzte Macht, die Gefolterte haben, ist sich zu entscheiden nicht auszusagen. Indem die Folternden Knebel einsetzten, nahmen sie den Gefolterten auch diese Macht und Kontrolle. Sie kontrollierten also ihre Körper und damit auch ihr Schweigen.

Der eigene Körper nimmt auch für die gefolterte Person selbst eine zentrale Rolle ein. Zwar haben sie keine Kontrolle über ihre körperlichen Reaktionen, scheinen ihren Körper in Bezug auf den Umgang mit Schmerzen aber auch auf eine neue Art und Weise kennenzulernen. Sie wollen eine Aussage vermeiden und müssen trotzdem einen Weg finden, mit den Schmerzen umzugehen. Alleg beschreibt die Bereitschaft sich selbst Schmerzen zuzufügen, um Erleichterung zu spüren, Schmerzen zu unterdrücken oder sich von dem Foltervorgang abzulenken. Zum Beispiel durch das Reiben der „Fingerspitzen auf dem Boden, um sie zum Bluten zu bringen und so den Druck der geschwollenen Hände etwas zu mildern” (Alleg, 1958, S.37), den „Kopf mit aller Kraft gegen den Boden [zu schlagen]” (ebd., S.40) bis hin zu den Gedanken sich durch den Tod von den Schmerzen zu befreien. Abdelaziz trat in Hungerstreik gegen die Folter (Beauvoir & Halimi, 1962, S.30). Er verweigerte auch die medizinische Hilfe mit der Überzeugung, dass es sich nicht lohnt, gebrochen zu werden, um wieder aufgebaut zu werden (ebd.).

Die körperlichen und vor allem sichtbaren Auswirkungen der Folter veränderten auch den Bezug zum eigenen Körper und dem eigenen Selbst von Djamila. Durch die Wunden, der auf ihr ausgedrückten Zigaretten, machte Djamila sich Sorgen darüber, dass ihr Körper entstellt ist und sie nicht mehr attraktiv vor allem für einen zukünftigen Ehemann erscheinen würde (Beauvoir & Halimi, 1962, S.33-34). Darüber hinaus können Wunden und Narben an die Folter erinnern. Bleiben diese jedoch aus, kann der Bezug zur Realität und der eigenen Erinnerung verwischt werden (Zirfas, 2004, S.135).

Die Gefangenen versuchten dafür sorgen, dass es Beweise für den Einsatz von Folter gab. Viele dokumentierten ihre Wunden, indem sie sie schriftlich oder durch gegenseitige Erzählungen festhielten (Rejali, 2007, S.164). Als Alleg zufällig mit einem anderen Gefangenen in einer Zelle eingesperrt wird, sagt er ihm, dass dieser draußen erzählen soll, dass er im Gefängnis gestorben ist (Alleg, 1958, S.41). Djamila erzählte einer Mitgefangenen in Hussein Dey, dass sie gefoltert wurde (Beauvoir & Halimi, 1962, S.37). Dem Untersuchungsrichter wollte sie anhand der Verletzung an ihrer Taille ihre Foltererfahrung beweisen (ebd., S.39-40). Manche Gefangenen sahen zu, dass sie das Blut an ihrem Körper ließen und so viele Spuren wie möglich an ihrem Körper sichtbar behielten (Rejali, 2007, S.164). Dies machte die Auswirkungen von Folter nicht nur für die Öffentlichkeit, sondern auch vor allem erstmal für die Folternden sichtbarer. Es ist abschreckender für die Folternden, wenn die Situation, in der sie einer Person Schmerz und Leid zufügten, durch Erbrochenes oder Blut sichtbarer und realer wird (Lazreg, 2008, S.117). Es wurde daher schon auf eine gewisse Hygiene und Sauberkeit bei der Durchführung von Folter und den Handlungen der Folternden geachtet. Gleichzeitig zeigte sich diesbezüglich auch eine asymmetrische Machtverteilung und hierarchische Abgrenzung zwischen Folternden und Gefolterten. So achteten die Soldaten zum Beispiel darauf, dass sie selbst nicht angespuckt werden, da sie dies „unhygienisch“ (Alleg, 1958, S.37) fanden und dass die Gefangenen ihr Blut vom Körper abwischten. Gleichzeitig steckten sie den Gefolterten schmutzige Tücher als Knebel in den Mund und ließen sie in der Zelle auf sich selbst urinieren (ebd., S.37-38, 41). Auch das Brett, auf dem Alleg mit dem gégène gefoltert wurde, war noch voll von Erbrochenem, der Personen, die vorher gefoltert worden waren (ebd., S.29).

Nacktheit während der Folter ist eine Art Demütigung, die den Gefolterten komplett vor den Folternden entblößt und verletzbar macht. Sie gibt die Möglichkeit mit der Scham zu spielen und durch spöttische und obszöne Bemerkungen Macht durch nackte Ausgesetztheit der Person zu demonstrieren. Darüber hinaus können so die verschiedenen Methoden auf den gesamten Körper ausgedehnt werden, die elektrischen Drähte oder Feuer an jedes Körperteil, sei es Brust, Genitalien oder Füße, platziert werden. Diese Machtdemonstration scheint besonders vor der ersten Foltereinheit relevant zu sein. So reichte es den Folternden im Falle von Alleg bei weiteren Foltereinheiten mit dem gégène, die für die Folter relevanten Körperstellen – die Leisten – zu entblößen (Alleg, 1958, S.38). Bei Djamila, aber auch bei Alleg wird beschrieben, dass in der Elektrofolter vor allem die Genitalien benutzt wurden, um ihnen extreme Schmerzen zuzufügen (Alleg, 1958, S.32; Beauvoir & Halimi, 1962, S.33). Der Eingriff an jene Körperstellen überschritt die intime und private Grenze beider.

Nacktheit ist dabei ebenfalls sexuell geladen, egal ob es sich um Männer oder Frauen handelt. Die Folter von Frauen scheint jedoch von Beginn an sexuell konnotiert: „When a woman was taken prisoner, the sexual nature of torture was a matter of fact” (Lazreg, 2008, S.160). Das Befummeln des weiblichen Körpers zwischen den Foltersequenzen, sowie die Vergewaltigung mit Gegenständen, waren ein selbstverständlicher Teil der Folter von Frauen neben Elektro- und Wasserfolter, während dies bei Männern nicht zwangsläufig gegeben war (ebd.).

Neben den Genitalien als intimste Körperstelle der gefolterten Personen transportieren auch das Ausziehen, Anschauen und Berühren des nackten Körpers und verschiedene, erzwungene Körperstellungen eine sexuelle Konnotation in die Foltersituation, die durch sexuelle Scham und daraus folgender Demütigung die gefolterte Person angreifen und physisch wie psychisch verletzen konnte (ebd., S.123). Die mission civilisatrice und die damit einhergehenden Vorurteile und Stereotypen gegenüber der algerischen muslimischen Kultur beeinflussten die Behandlung der französischen Soldaten von ihren algerischen Gefangenen. Sie instrumentalisierten Konzepte von Männlichkeit und Weiblichkeit, die sie in einem sexualisierten Folterprozess ansteuern konnten. Männliche Identitäten wurden durch Berührungen und Vergewaltigungen mit Gegenständen in Anspielung auf Homosexualität verletzt (ebd.). Weibliche Identitäten wurden durch gleiche Handlungen mit einer Sorge um einen Verlust der Jungfräulichkeit verletzt (ebd.). So ging es Djamila, die in ihrer Haft mit einer Flasche vergewaltigt wurde und im Anschluss lange psychisch mit der Sorge beschäftigt war, nun keine Jungfrau mehr zu sein und daher keinen Ehemann finden zu können (ebd., S.163).

Der Umgang mit den Gefolterten und ihren Körpern zeigt, dass Folter durch die Öffentlichkeit und die zivilisatorische Mission der französischen Regierung geprägt war und aufgrund dessen die Vermeidung von physischen Spuren am Körper der Gefolterten oberste Priorität hatte. Dabei verhalfen Stereotype und kulturelle Vorurteile über emotionale und psychische Grenzüberschreitungen zu dem Wissen über die Verletzung des Körpers. Die Interpretation von körperlichen Reaktionen ermöglichte es, die Schmerzen durch Wasser und Strom einzuschätzen.

Die französische Methode der Elektrofolter

„The story of electrotorture is the story of how men took a power that killed and used it to forge simple tools that caused pain, but not death“ (Rejali, 2007, S.123).

Folter mit Elektrizität entwickelte sich als eine Art Nebenprodukt von der Forschung daran, wie am elektrischen Stuhl Menschen am besten exekutiert werden konnten. Die Erkenntnis darüber, dass Elektrizität einem Menschen Schmerzen und körperliche Schäden zufügen kann, ohne dass dieser stirbt, förderte ihren Einsatz bei Bestrafungen und schließlich als Folter im Verhör (ebd., S.123, 127-128).

Die Möglichkeit bei der elektrischen Folter die Psyche des Gefolterten zu erreichen und dabei wenig physische Spuren zu hinterlassen, ordnet diese Foltermethode den sauberen und heimlichen Methoden zu (ebd., S.4, 119). Fehlen sichtbare Spuren am Körper der Gefolterten ist es möglich zu foltern, ohne dass es die Öffentlichkeit mitbekommt.

Frankreich hatte sich im Gebrauch von Elektrofolter auf den Einsatz des Feldtelefons, das sogenannte gégène spezialisiert (ebd., S.158). Darunter fallen der Typ EE8 und eine größere Variante, welche als Eugen oder Wolf bezeichnet wurde und höhere Spannung abgeben konnte (ebd., S.162, Alleg, 1958, S.34). 

Das gégène wurde auch in anderen französischen Kolonien, wie Madagaskar und Indochina sowie in Frankreich selbst von der Gestapo eingesetzt (ebd., S.156). Jedoch wurde das gégène im Algerienkrieg so stark favorisiert, dass es zum Überbegriff für die gesamte dort stattfindende Elektrofolter wurde (ebd., S.198) Das gégène war unter Folternden und Gefolterten so bekannt, dass Djamila es in einem späteren Verhör sofort erkennen und namentlich benennen konnte: “C’est la gégène ça! C’est la gégène!” (Beauvoir & Halimi, 1962, S.167).

In einer 20x20cm zylindrischen Form hatte es eine Kurbel an der einen Seite und an der anderen zwei Kabelausgänge (ebd., 1962, S.33). Durch seine handliche Form mit einem Tragegurt an einer Seite, konnte es leicht transportiert und an verschiedenen Orten eingesetzt werden. In El-Biar stand es z.B. in einem Büro, wurde für die Folter mit ins Nebenzimmer gebracht oder in die jeweilige Zelle, in der die Gefangenen festgehalten wurden (Alleg, 1958, S.31, 38). Das gégène wurde als das perfekte Gerät zum Einsatz von sauberer und elektronischer Folter gesehen: “The gégène was portable, painful, flexible, multifunctional, free (indeed, government supplied), widely available, familiar to operate and maintain, and easily excusable. It generated far less amperage than the mains, reducing the risk of death. It left few marks” (Rejali, 2007, S.162).

Mit der Kurbel konnte eine starke Spannung mit niedriger Stromstärke abgegeben werden, dies ist das Verhältnis, mit dem Schmerzen ausgelöst werden ohne dass die Person stirbt (Rejali, 2007, S.145). Eine Drahtspule in einem Magnetfeld aus Permanentmagneten erzeugt durch das Drehen eine Spannung, die dann über zwei Drähte entladen wird (ebd.). Schnelleres Drehen der Kurbel erzeugt eine höhere Spannung (ebd.). An den Drähten waren Klemmen befestigt, die „Krokodile“ (Alleg, 1958, S.32) genannt wurden. Diese Krokodilklemmen machten es möglich, dass sie an verschiedenen Körperteilen befestigt werden konnten. So konnten die Stufen der Foltergrade durch die Befestigung der Klemmen an mehr oder weniger sensiblen Körperteilen variiert und erhöht werden.

Riemen für Hände und Füße dienten der Fixierung des Körpers der Gefolterten, um die Reaktionen des Körpers auf die Stromstöße einzuschränken und wehrende Handlungen zu unterbinden. Alleg wurde nackt auf einem nassen Holzbrett fixiert (Alleg, 1958, S.29). Djamila wurde ebenfalls nackt auf einem Stuhl, der einem Zahnarztstuhl glich, festgebunden (Beauvoir & Halimi, 1962, S.33). Der Körper wurde nass gemacht, um die Leitfähigkeit zu verbessern und die „Intensität des Stroms noch zu erhöhen“ (ebd., S.32). Dabei war die Art des Nassmachens und die Flüssigkeit scheinbar nicht relevant, da Abdelli mit einer Schaufel voll Wasser begossen wurde, Alleg mit Wasser ständig besprenkelt wurde und Djamila von den Folternden mit dem Bier, was sie dabei tranken, bespuckt wurde (Beauvoir & Halimi, 1962, S.31-33; Alleg, 1958, S.32).

Alleg beschreibt die erste Erfahrung mit dem gégène ausführlich:

„Charbonnier hatte mir die erste elektrische Ladung durch den Körper gejagt. Nahe an meinem Ohr war ein langer Funke aufgesprungen, und ich spürte den rasenden Herzschlag in meiner Brust. Ich krümmte mich schreiend und sträubte mich dagegen, verwundet zu werden; jedoch Charbonnier, den Apparat in der Hand, ließ die Stromstöße ohne Unterbrechung aufeinanderfolgen. Charbonnier stellte immer wieder die gleiche Frage, wobei er jede Silbe betonte: ‘Wo warst du untergebracht?’ […] Jaquet rollte mein Hemd zusammen, stopfte es mir in den Mund, und die Qual begann von neuem. Ich biß mit aller Kraft in das Tuch zwischen meinen Zähnen und ich fand dabei Erleichterung. Plötzlich spürte ich einen wilden Schmerz, wie den Biß eines Tieres, das ruckweise Fleisch herausreißt. Jaquet, immer lächelnd über mir, hatte mir die Klemme am Geschlechtsteil befestigt. […] Bald nahm der Oberleutnant die Stelle von Jaquet ein. Er hatte einen Draht der Klemme von der Isolierung freigemacht und bewegte ihn mit seiner ganzen Länge auf meiner Brust. Ich wurde von den Stromstößen, die mich erschütterten, immer mehr und mehr geschwächt, und die ‚Sitzung’ zog sich hinaus. Man hatte mich mit Wasser besprengt, um die Intensität des Stromes noch zu erhöhen, und zwischen den ‚Gepfefferten’ zitterte ich vor Kälte” (Alleg, 1958, S.32).

Darüber hinaus kam der „große Eugen” (ebd., S.34) zum Einsatz, der ab dann bei ihm auch für weitere Folter genutzt wurde und für einen „viel größeren Schmerz [sorgt], der sich tief in alle Muskeln [einbohrt] und sie [verzerrt]” (ebd.).

Bei den Gefolterten aus den hier vorliegenden Berichten wurden die Drähte an allen möglichen Körperteilen befestigt. Die Intensität der Schmerzen wurde mit immer empfindlicheren Körperstellen gesteigert. Bei Alleg wurden die Krokodile zunächst an den Händen und Ohren befestigt (ebd., S.32). Bei Abdelli wurden die Drähte um die Zehen gewickelt und bei Djamila an den Brüsten festgeklebt (Beauvoir & Halimi, 1962, S.31, 33). Bei allen folgten dann weitere noch schmerzempfindlichere Stellen und die Drähte wurden an die Leisten oder an die Genitalien geklemmt (ebd., 1962, S.31,33; Alleg, 1958, S.33-35). Bei Djamila führten sie den Draht sogar auch in ihre Vagina ein (ebd., 1962, S.33). Der Draht wurde auch im Mund platziert, wie es bei Alleg der Fall war. Dies führte dazu, dass der Kiefer verkrampfte und der Draht so von selbst hielt (Alleg, 1958, S.39). Die Mundhöhle schwoll an und wurde trocken, sodass ein “unerträglich[er] Durst verursacht” (ebd. S.42) wurde. Die Gesichtsmuskeln zogen sich krampfhaft zusammen, sodass sich die Augen schlossen und Alleg nur noch „feurige Bilder, leuchtende geometrische Zeichen” (ebd., S.39) sehen konnte. Er bekam das Gefühl, dass ihm die Augen aus dem Schädel herausgedrückt wurden (ebd.). Eine weitere Stufe war es bei Alleg, wie auch bei Djamila, die Stromstöße jeweils verändert abwechselnd abzugeben: „Kurze Stöße. Erst verlangsamen, dann aufdrehen…” (ebd., S.38). Der Wechsel zwischen dem „plötzlichen Abfallen und schneidenden Anschwellen” (ebd., S.40) war unerträglich, so dass jeder andere Schmerz, z.B. das Schlagen des Kopfes auf den Boden für Alleg eine Erleichterung war (ebd.). Djamila beschreibt die Auswirkungen von stärkerer und schwächerer Spannung auf ihren Körper so, dass dieser mal kurzweilig oder mal langanhaltend zitterte (Beauvoir & Halimi, 1962, S.33).

Alleg wurde in so kurzen Abständen und so langwierig mit dem gégène gefoltert, dass er häufig zwischen den Stromschlägen das Bewusstsein verlor und so von jedem Stromstoß überrascht wurde (1958, S.39). Sein gesamter Körper war durch die Stromschläge ständig angespannt und kam auch zwischen den Foltereinheiten nicht zur Ruhe. Die Muskeln verkrampften, wodurch die Glieder schmerzten. Alleg versuchte in einer Phase allein in der Zelle seine „von den Krämpfen verzerrten Schultern auszuruhen“ (Alleg, 1958, S.38). Sein gesamter Körper war erschöpft, kämpfte mit Fieber und einem nervösen Zucken, so dass an Schlaf nicht nicht zu denken war (ebd., S.45-46). Die heftige Erschöpfung führte dazu, dass Alleg meist beim Laufen oder Aufrichten gestützt werden musste (ebd., S.37). So war es auch bei weiterer Folter nicht mehr nötig Alleg zu fixieren: Die paras gingen davon aus, dass die „Reaktionen […] viel weniger heftig als bei der ersten Sitzung” (ebd., S 38) waren. So wurde bei Alleg auch nur noch das Körperteil entblößt, an dem die Klemmen befestigt werden sollten, wodurch auch schneller mit der Folter angefangen werden konnte (ebd.). Außerdem wurde er länger an den Drähten angeschlossen gelassen und so allein in der Zelle zurückgelassen (ebd., S.39).

Weitere Methoden im Umgang mit dem gégène sollten die Schmerzen erhöhen und mögliche Spuren oder Wunden noch mehr reduzieren. Zum Beispiel wurden nasse Schwämme, eingewickelte Extremitäten, Socken oder Handschuhe eingesetzt. Vor allem in Kombination mit Wasser zeigte sich die Folter mit dem gégène als saubere Methode, die auch als „French modern” (Rejali, 2007, S.167) bezeichnet wird: Neben dem Übergießen mit Wasser wurden die zu folternden Personen mit Gummihandschuhen und hölzerne Schuhen in ein Wasserbad gelassen, das mit einem Metallstab elektrifiziert wurde. Darüber hinaus wurden Gefangene in einen Eimer voll Wasser gestellt oder an eine Metalleiter gebunden und dann mit dem gégène gefoltert. Oder es wurden die Hände und Füße zusammengebunden und ein Stab zwischen die Kniekehlen gesteckt, der dann mit einem Kabel unter Spannung gesetzt wurde, wobei das andere Kabel zum Körper ging (ebd., S.162-163).

Auch wenn die Erfahrungen von Alleg weitaus detailreicher geschildert werden, wird die Elektrofolter bei Djamila Boupacha und ihrer Familie ähnlich beschrieben. Es lässt vermuten, dass die Reaktionen und Auswirkungen der Elektrizität ebenfalls ähnlich zu denen von Alleg sind. Auffällig ist, dass die Berichte psychische, aber auch offensichtliche physische Folgen beschreiben, die schwerwiegend und lebensbedrohlich erscheinen. Die Möglichkeit durch das gégène vielseitige und starke Schmerzen auszulösen, ohne dass die Person stirbt, schien der Informationsgewinnung in die Karten zu spielen. Gleichzeitig ermöglichte dies auch die schnellere und unkontrollierte Auslebung der Aggression gegen den Feind. Die körperlichen Grenzen und Regeln der Durchführung der Elektrofolter scheinen zwar klar kommuniziert, jedoch nicht eindeutig und eher willkürlich gesetzt, so dass Vorgänge wie Stromschläge im Mund oder an den Genitalien ausgeführt werden konnten. 

Die französische Methode der Wasserfolter

Wasser wurde nicht nur in Kombination mit Elektrizität in der Folter eingesetzt. Wasserfolter, bei der auf ein Ersticken der gefolterten Person abgezielt wurde, war auch eine typisch französische Foltermethode, die in den hier betrachteten Berichten beschrieben wird. So berichtet Henri Alleg, dass auf eskalierende Elektrofolter, zuletzt mit dem großen Eugen, direkt Wasserfolter folgte:

„Ich lag verkrampft in meinen Fesseln, preßte die Kiefer auf meinen Knebel und hielt die Augen geschlossen. Sie hörten dann auf, aber das nervöse Zittern dauerte an. ‚Kannst du schwimmen?‘ fragte Lorca, über mich gebeugt. ‚Du wirst es jetzt lernen. Los, zum Wasserhahn!‘“ (1958, S.34).

Er wurde auf dem gleichen Brett, auf dem er für die Elektrofolter festgeschnallt worden war, in eine Küche getragen. Zwei oder drei paras legten seinen Kopf auf ein Spülbecken und hielten ihn dort fest (ebd.).

„Am vernickelten Wasserhahn, der über meinem Gesicht glänzte, befestigte Lorca einen Gummischlauch. Er umwickelte meinen Kopf mit einem Tuch, indes Devis zu ihm sagte: ‚Stecken Sie ihm den Knebel in den Mund.‘ Durch das Tuch kniff mir Lorca die Nase zusammen. Er schob mir ein Stück Holz zwischen die Lippen, um mich daran zu hindern, den Mund zu schließen oder den Schlauch wegzustoßen. Als alles fertig war sagte er zu mir: ‚Wenn du reden willst, brauchst du nur die Finger zu bewegen.‘ Und er öffnete den Wasserhahn. Das Tuch saugte sich schnell voll. Das Wasser floß in meinen Mund, in meine Nase über mein ganzes Gesicht. Eine Weile konnte ich noch kleine Atemzüge machen. Ich versuchte durch Zusammenziehen der Kehle so wenig Wasser als möglich zu schlucken und, so lange ich konnte, Luft in meine Lunge zu schöpfen, um gegen das Ersticken ankämpfen zu können. Aber bald konnte ich nicht mehr. Ich glaubte zu ertrinken, und eine quälende Angst, die Angst vor dem Tod, überfiel mich. Ohne mein Zutun streckten sich alle Muskeln meines Körpers, um mich der Atemnot zu entreißen, doch vergeblich. Gegen meinen Willen bewegten sich die Finger an meinen beiden Händen. ‚Es ist so weit. Er wird reden‘, sagte eine Stimme. Das Wasser hörte auf zu fließen, man nahm mir das Tuch ab. Ich atmete auf. Im Halbdunkel sah ich die Oberleutnants und den Hauptmann, Zigaretten zwischen den Lippen. Sie schlugen mit vollen Kräften auf meinen Leib, um mich so weit zu bringen, das geschluckte Wasser wieder auszuspeien. Betäubt von der eingeatmeten Luft spürte ich kaum die Schläge. ‚Nun?‘ Ich blieb stumm. ‚er hält uns zum Narren. Legt ihm den Kopf wieder drunter!‘ Dieses Mal schloss ich die Fäuste so fest, daß sich die Fingernägel in den Handballen eingruben. Ich war entschlossen, nicht mehr die Finger zu bewegen. Lieber beim Strahl sofort ersticken! Ich fürchtete eine Wiederkehr dieses schrecklichen Augenblicks, wo sich mein Bewusstsein verdunkelte, obwohl ich mich zugleich mit allen Kräften gegen das Sterben wehrte. Ich bewegte nicht mehr die Finger, aber ich musste noch dreimal diese Höllenangst erdulden. Im letzten Augenblick ließen sie mich Atem holen, während sie mir das Wasser herauspreßten. Beim letzten Mal verlor ich das Bewusstsein“ (ebd., S.34-35).

Die Folternden warteten bis Alleg wieder zu Bewusstsein kam und wendeten sich dann an ihn: „Du weißt, daß  du fast auf der Strecke geblieben wärest. Aber glaub ja nicht, daß du immer ohnmächtig werden kannst. Marsch, steh auf!” (ebd., S.35). An dieser Stelle wird deutlich, dass die Folternden wissen, wie lebensbedrohlich die Situation für Alleg ist. Dies scheint für sie aber eher ein lästiger Störfaktor zu sein. Insgesamt zeigt besonders das eben genannte Zitat, wie distanziert die paras von Henri waren. Sie schienen ihn nicht als Empathie würdigen Menschen wahrzunehmen. Das verdeutlicht die ambivalente Bedeutung von dem Leben der gefolterten Person für das französische Militär, zwischen Relevanz für die Informationsgewinnung und feindlicher Beziehung.

Die Folternden sprechen weiter: „‘Und was machen wir jetzt mit ihm?‘ sagte ein anderer. Zwischen dem Gelächter hörte ich: ‚Wir werden ihn sengen‘” (ebd., S.36). Damit wurde die Methode erneut gewechselt und die Folter ging weiter.

Mit Allegs Schilderungen zeigt sich Wasserfolter als besonders qualvolle Methode. Er kämpft ums Überleben und wird sehr nah an den Moment des Erstickens herangebracht. Alleg, der seine Foltererfahrungen meist trocken und nüchtern beschreibt, benutzt hier Vokabeln wie „quälende Angst“ (ebd., S.35), „schrecklichen Augenblicks“ (ebd.) und „Höllenangst“ (ebd.).

Abdelaziz (Djamilas Vater) wurde in El-Biar nackt mit Kautschuk-Fesseln an einem Rahmen befestigt und aufgefordert, sein Gebiss zu entfernen, bevor sieben oder acht Männer mit der Folter begannen. „[…] sie haben ihn ironisch gefragt, ob er ein Gebiss trägt und ihn dann aufgefordert es zu entfernen, noch bevor er dies bestätigen konnte” (Beauvoir & Halimi, S.28-29, eigene Übersetzung aus dem Französischen). Einer nahm einen Wasserschlauch und verteilte Wasser auf seinem gesamten Körper. Danach zwängte er den Schlauch erst in den Mund, dann in die Ohren. Zuletzt sprang ein anderer auf den Bauch von Djamilas Vater. Nachdem das Wasser seinen Körper wieder verlassen hatte, schrie er: „Ein wenig Menschlichkeit!“ (ebd., S.29, eigene Übersetzung aus dem Französischen) und erhielt die Antwort: „Keine Menschlichkeit für Araber“ (ebd., eigene Übersetzung aus dem Französischen) Auch für Abdelaziz ist die Folter nach der Wasserfolter nicht beendet, nahtlos wechselten die Folternden zu Elektrofolter (ebd., S.28-29).

Abdelli (Djamilas Schwager) machte eine sehr ähnliche Erfahrung mit Wasserfolter. In seinem Fall wurde die Wasserfolter jedoch mit Elektrofolter kombiniert. Als sein Körper mit dem Wasserschlauch nass gemacht worden war, aktivierte ein Soldat das gégène, dessen Drähte um die Ohren von Abdelli gewickelt waren. Dann wurde auch ihm ein Schlauch in dem Mund gepresst. Zusätzlich wurde in seinen Mund ein Paket Waschmittel entleert. Genau wie bei Abdelaziz blähte sich Abdellis Bauch auf und wird durch den Sprung eines Soldaten auf den Bauch entleert. Das Wasser verließ seinen Körper durch Mund und Ohren. Welchen Zweck der Einsatz von Waschmittel in der Wasserfolter erfüllen sollte, erschließt sich aus dem Bericht nicht. Intuitiv ist jedoch klar, dass es die Folter qualvoller und auch gefährlicher macht. Halimi spricht davon, dass anstatt von Waschmittel manchmal auch Salz genutzt wurde, was ähnlich qualvoll gewesen sein muss (ebd., S.31).

Djamila Boupachas Erfahrung mit Wasserfolter wird nur sehr knapp behandelt. Beschrieben wird, dass sie in ein Becken voll Wasser befördert wurde, in dem die Folternden sie erstickten. Daraufhin drückte ein Mann auf ihre Knie, so dass ihr Kopf wieder aus dem Wasser kam. Von einem anderen Mann wurde sie direkt im Anschluss geohrfeigt. Als sie wieder bei Bewusstsein war, fragten sie die paras, wo Djamal und Mourad sind. Dies war die immer gleiche Frage, die ihr seit Beginn gestellt wurde. Da sie immer noch keine Antwort hatte und sich dadurch nicht zu helfen wusste, probierte sie eine andere Strategie aus, um die Folter zu beenden. Sie sagte aus, eine Bombe vor einer Brauerei und auch vor anderen Gebäuden platziert zu haben. Anstatt die Folter zu beenden, reagierten die Folternden wütend, da die Verantwortlichen für diese Taten bereits festgenommen wurden. Das Geständnis, dass sie von ihr wollten, war dass sie eine Bombe in Algier platziert habe. Aus dem Bericht geht nicht hervor, ob Djamila sich dieser Tat schuldig gemacht hat oder nicht. In jedem Fall war es ihr jedoch nicht gelungen, mit ihrer Aussage die Foltersituation zu beenden. Sie schmissen sie zu Boden, fesselten sie mit einem Gürtel, spreizten ihre Beine und führten erst eine Zahnbürste, dann eine Flasche in ihre Vagina ein (ebd., S.35).

Alle aufgeführten Berichte beschreiben Wasserfolter als qualvolle Erfahrung. Ganz im Gegensatz zu dieser Einschätzung steht die Einschätzung der Wasserfolter von Christian Masuy. Dieser entwickelte Foltermethoden für die Gestapo, die auch nach dem Krieg in den französischen Kolonien Vietnam und Algerien eingesetzt wurden (Rejali, 2007, S.109). So auch eine Version der Wasserfolter, auf die er besonders stolz war: „‘The baignoire, whether you will it or not, was still more humane [than these other tortures].‘ […] ‚It was not rare that I obtained confessions after one or two immersions‘“ (ebd.). Er empfand Wasserfolter also als menschlicher als andere Methoden und auch als besonders effektiv. Seine Methode ähnelt der hier beschriebenen. Er legte besonderen Wert auf emotionalen Schock, denn der Gefangene wurde so lange unter Wasser gehalten, bis er erstickte, dann beatmet und wenn er weiterhin die Aussage verweigerte, wurde der Prozess mehrere Male wiederholt (ebd., S.109, 111). Unter Berücksichtigung der hier betrachteten Berichte lässt sich Masuys Wahrnehmung der Wasserfolter nicht stützen. Die Wasserfolter inspirierte Abdelaziz zu dem verzweifelten Ausruf ‚Ein wenig Menschlichkeit!‘. Zusätzlich war die Wasserfolter in diesen Fällen auch nicht besonders effektiv. Nur eine der vier gefolterten Personen gab ein Geständnis ab und dieses war auch noch ein falsches Geständnis.

Die Folter mit Wasser zeigt sich in den hier betrachteten Berichten als Nahtoderfahrung und als ineffektives Mittel, um in einem Verhör an Informationen zu kommen. Die Folternden zweifelten nicht an ihrem Vorgehen, auch wenn sie eine Falschaussage bekamen wie im Fall von Djamila. Stattdessen reagierten die Folternden wütend auf sie. Der Fehler schien für die Folternden immer im Verhalten der Gefolterten zu liegen. Die Gefolterten erlebten sich in der Wasserfolter als besonders handlungsunfähig. Durch Einführen von Wasser durch den Mund waren die Gefolterten auch in dieser Situation die meiste Zeit sprachunfähig. Alleg hielt an seinem Ziel fest, nicht auszusagen, während diese Folter bei Abdelaziz und Djamila das Bedürfnis auslöste zu sprechen. Wasser- wie auch Elektrofolter, wie sie in Algerien bevorzugt eingesetzt wurden, erscheinen daher als zwei spurenlose Methoden, die jedoch schwerwiegende Schäden auf den Körper und das Leben der Gefolterten nach sich ziehen.

Drohungen und Schläge – Konstanten in der Folter

Drohungen bilden in den hier besprochenen Schilderungen der Folter einen Grundstein der Foltersituationen. In jeder von Allegs Beschreibungen sind Drohungen enthalten. Ihm wurde Gewalt angedroht, bevor sie vollzogen wurde, ihm wurde gedroht, dass er gar keine andere Wahl habe als auszusagen, dass sie ihn zu einer Aussage bewegen würden, egal wie er sich verhält. Besonders belastet hat Alleg aber die Androhung, dass die Soldaten auch seine Frau foltern könnten:

 „‚Hör zu‘ sagte Charbonnier etwas ruhiger. ‚Was nützt es dir, das Ganze? Du willst nichts sagen, schön, dann nehmen wir deine Frau. Glaubst du, daß [sic!] sie den Schlägen standhalten wird?‘ Irulin seinerseits beugte sich über mich ‚Glaubst du, daß deine Gören in Sicherheit sind, weil sie in Frankreich sind? Wir können sie kommen lassen, wann wir wollen.‘ In diesem Zustand konnte ich nur mit Mühe ernstzunehmende Drohungen von erpresserischem Bluff unterscheiden. Aber ich wußte, daß sie dazu fähig waren, Gilberte zu foltern[.][…] Sie verließen mich, aber der Gedanke, daß Gilberte jeden Augenblick auf das Marterbrett geschnallt werden könnte, ging mir nicht mehr aus dem Kopf” (Alleg, 1958, S.40).

„Sie haben Kinder‘ fing er wieder an, ‚ich könnte sie vielleicht besuchen. Wollen Sie, daß ich ihnen sage, daß ich ihren Vater kennengelernt habe? Nun? Wollen Sie nicht sprechen? Wenn Sie mich gehen lassen, kommen die anderen wieder. Und sie werden nicht mehr aufhören…‘ Ich blieb still. Er stand auf, aber vor dem Hinausgehen fügte er noch hinzu: ‚Jetzt bleibt Ihnen nur noch der Selbstmord‘” (ebd., S.45).

„Und plötzlich hörte ich entsetzliche Schreie, ganz nahe, zweifellos aus dem Raum gegenüber. Jemand wurde gefoltert. Eine Frau. Und ich glaubte, die Stimme von Gilberte zu erkennen. Erst einige Tage später erfuhr ich, daß [sic!] ich mich geirrt hatte” (ebd., S.46).

Alleg beschreibt, wie die psychische Last der Folter und die Drohungen zusammenwirkten, sodass es ihm schwer fiel noch zu unterscheiden, was das Militär real tun könne und was leere Drohungen waren (ebd., S.40). Mit dem allmählichen Verlust des Bezugs zur Realität durch die Folter, scheinen die Drohungen mit der Zeit stärker zu wirken, beziehungsweise durch den vulnerablen Zustand der Gefolterten eher als realistisch akzeptiert zu werden.

Ein weiterer Aspekt von Drohungen gegen Alleg ist, dass Bezug auf seine Rolle als Journalist genommen wurde. Sein Beruf ist der Grund, warum er verhaftet wurde. In den Drohungen sind Referenzen zur Gestapo und dem Vietnamkrieg enthalten, da Alleg – so lässt der Kontext vermuten – in seiner Zeitung über die Methoden der Gestapo und aus dem Vietnamkrieg berichtet hat. Ihm wurde das Feldtelefon gezeigt und unter Feststellung seiner „Bekanntschaft“ mit dem Gerät und der Methode der Magnetfolter, ein Ausblick auf das gegeben, was ihm bevorsteht (ebd., S.31, 33, 57).

Halimi berichtet an verschiedenen Stellen davon, dass speziell Djamila Schlägen ausgesetzt war. Schon ihre erste Foltererfahrung bestand primär aus Schlägen: „Schläge fallen: Ohrfeigen, Faustschläge, Kopfstöße gegen Wände“ (Beauvoir & Halimi, 1962, S.27, eigene Übersetzung aus dem Französischen). Die gleiche Abfolge wiederholte sich nach einigen Stunden und dauerte zwei Stunden an. Auch an Tag zwei wurde Djamila geschlagen. An Tag drei verlangten die paras von Djamila Reue zu zeigen. Sie weigerte sich. Daraufhin wurde sie so stark gegen eine Wand geschleudert, dass sie fiel. Ein para trat der liegenden Djamila in die Rippen. Nachdem Djamila zurück in ihre Zelle gebracht wurde untersuchte sie eine Krankenschwester, die diagnostizierte, dass sie nur noch zu sterben habe (ebd., S.28).

Auffällig ist, dass Schläge bei Djamila eine sehr zentrale Rolle in der Folter eingenommen haben, während sie bei Alleg nur selten vorkamen. An Djamila wurden erst nach einer Versetzung aus El-Biar nach Hussein Dey andere Foltermethoden als Schläge ausprobiert. In Allegs Folter spielten diese Methoden dagegen von Anfang an eine Rolle und wurden durchgehend von Drohungen begleitet. Warum Djamilas und Allegs Erfahrungen im gleichen Gefängnis so unterschiedlich waren, lässt sich aus den Berichten nicht eindeutig erkennen. Vielleicht lag es an den unterschiedlichen Positionen der beiden vor ihrer Verhaftung (Alleg galt als „hohes Tier“) oder daran das Djamila deutlich aussagebereiter war, sodass die Folternden Schläge als ausreichend einstuften. Es ist auch denkbar, dass die Folternden mit unterschiedlichen Geschlechtern unterschiedlich umgingen. Die Behandlung von Djamilas Vater und Schwager zeigt eher Ähnlichkeiten zu der von Alleg als jener von Djamlia auf. In diesem Beitrag wurden nicht ausreichend Berichte betrachtet, um eine allgemeine Aussage treffen zu können.

Verhältnis zwischen den Folternden und den Gefolterten

Alleg und Djamila verhielten sich sehr unterschiedlich in ihrer Gefangenschaft. Allegs Reaktion auf die Folter zeichnet sich dadurch aus, dass er an seiner Intention festhielt, nicht auszusagen, und stets darauf fokussiert war, sich nicht anmerken zu lassen, dass die Aussagen und das Verhalten der Folternden eine Wirkung auf ihn haben. Er versuchte so viel Kontrolle über die Situation zu behalten wie möglich. Hier ist interessant, dass die Folternden im Grunde nicht erwarteten, dass Alleg aussagt. Trotzdem folterten sie ihn weiter und versuchten eine Aussage zu provozieren. Ihre Intention scheint gewesen zu sein, ihm immer wieder zu vermitteln, dass er aussagen würde, egal wie sehr er versuchen würde, dies nicht zu tun und dass sie die Macht haben.

Schon in der ersten Foltersituation kommt es zu diesem Austausch:

„Nackt auf dem Brett, fing ich an vor Kälte zu zittern, Da lächelte Lorca. ‚Haben Sie Angst? Wollen Sie reden?‘ ‚Nein, ich habe keine Angst, ich friere.‘ ‚Sie spielen den Angeber, was? Das wird Ihnen vergehen. In einer Viertelstunde reden Sie schön brav‘“ (Alleg, 1958, S.30).

Hier kommuniziert der Folternde direkt: Alleg kennt diese Situation noch nicht, aber für Lorca ist sie Alltag. Er scheint schon so viele Menschen gefoltert zu haben, die sich ähnlich wie Alleg verhalten und am Ende alle geredet haben. Im Gegensatz zu diesem Selbstverständnis steht die allgemeine Vermeidung des Begriffes Folter durch die paras. In dem direkten Bericht von Alleg fällt auf, dass die Folter kaum beim Namen genannt wird: es wird vom „arbeiten“ (ebd., S.31) gesprochen, davon, dass Alleg „geschliffen“ (ebd., S.45) wird, dass ein „Trick“ (ebd., S.41) oder „wissenschaftliche Mittel“ (ebd., S.47) angewandt werden.

Erst spät probieren die Folternden ein so genanntes Wahrheitsserum an Alleg aus. Alleg rief sich alles in Erinnerung, was er über Penthotal wusste und ging strategisch an die Situation heran. Penthotal ist eine Narkotikum (Schönke, 1950, S.145), da es das Bewusstsein vernebelt, erschwert Penthotal das Lügen. Indem Alleg sich stark konzentrierte,  gelang es ihm auch hier, nichts für die paras Nützliches auszusagen (Alleg, 1958, S.48-51). Dies zeigt ebenfalls, dass er in einem gewissen Maße auf seine Gefangennahme vorbereitet war, denn es scheint, dass der sich im Vorhinein mit der Droge auseinandergesetzt hatte.

Im Vergleich zu Alleg, scheint sich Djamilas Verhalten durch spontane und direkte Reaktionen, auf die gegebene Situationen, auszuzeichnen. Wobei hier nicht zu unterschätzen ist, dass ein Teil dieser Beobachtung sicherlich auf die unterschiedliche Erzählweise der Berichte zurückzuführen ist: Alleg berichtet aus der Ich-Perspektive und kann dadurch leicht eigene Gedanken einfließen lassen, während Halimi und Beauvoir über Djamila berichten und so nur einen begrenzten Zugriff auf Djamilas Gefühle und Gedanken haben. Djamila gibt offen zu, dass sie unter der Folter leidet und gibt den paras immer Antworten auf ihre Fragen. Sie bekennt sich sogar zu Anschlägen, die sie nicht begangen hat (Beauvoir & Halimi, 1962, S.28, 35).

Alleg wird immer weiter gefoltert, da die paras versuchen doch noch ein Geständnis aus ihm heraus zu bekommen. Die Logik scheint zu sein: Wir probieren es immer wieder, so lange bist du zerbrichst, wir haben hier den längeren Atem. Doch auch Djamila wird weiter gefoltert. Die Frage stellt sich: Warum? Möglicherweise wollen die Folternden noch weitere Informationen aus ihr herausbekommen, da sie festgestellt haben, dass Djamila redewillig ist.

Dabei agierten die Folternden nicht nur, indem sie eine bedrohliche Haltung gegenüber den Gefolterten annahmen. Zwischen den Foltereinheiten versuchten sie auch Vertrauen aufzubauen. Sie legten Alleg beispielsweise eine Hand auf die Schulter oder boten ihm an, ihn sofort medizinisch zu versorgen oder zu seiner Familie zu bringen, wenn er aussagt (1958, S.44-45). Djamila wurde für eine Aussage angeboten, für die paras zu arbeiten und so freizukommen und zu Beginn ihrer Gefangenschaft durfte sie ihre Schwester treffen, was das Wohlwollen der paras demonstrieren sollte (Beauvoir & Halimi, 1962, S.37).

Beide Fälle sind insofern vergleichbar, als dass die Folter nicht zum gewünschten Ergebnis führte. Von Alleg kamen keine Antworten, egal wie lange die Folter lief und egal welche Methoden angewandt wurden. Von Djamila kamen Geständnisse schnell und auch unabhängig von der Foltermethode. Hier konnten die Folternden nur nicht wissen, welche Antworten wahr waren, da Djamila aussagte alles getan zu haben, was sie gefragt wurde. In beiden Fällen erleben die Folternden die Folter also als unwirksam, ließen aber trotzdem nicht von ihr ab. Die Folter als Handlungsfeld scheint für die Folternden unabhängig von der Reaktion der Gefolterten zu bestehen. So als gäbe es einen Automatismus, nach dem die Folter immer weiter gehen muss, ob es nun zu einer Aussage kommt oder nicht.

Öffentliche Wahrnehmung und Auswirkung der Folterereignisse

Einleitend war in diesem Beitrag die Rede von der besonderen Rolle Frankreichs als Demokratie in der Foltersituation. Vertreter Frankreichs hatten sich schon vor Beginn des Algerienkriegs in der UN für eine Allgemeine Menschenrechtskonvention eingesetzt und an der Formulierung mitgearbeitet, die auch eine Ächtung der Folter einschloss. Im Algerienkrieg führte das französische Militär jedoch, wie hier dargestellt, Folter durch. Die französische Regierung versuchte auf der einen Seite den Einsatz der Folter kleinzureden, auf der anderen Seite rechtfertigten sie die Folter, da sie sie als notwendig im Umgang mit den algerischen Guerillataktiken einstuften.

Es wurden Veröffentlichungen wie „L’Algérie d’aujourd’hui“ und „Notions essentielles sur l’Algérie“ genutzt, um die französische Aufbauleistung in Algerien zu betonen (Klose, 2009, S.271). Diese Veröffentlichungen wurden national und international millionenfach verbreitet (ebd.). Gestützt durch die Einordnung Algeriens als interne Staatsangelegenheit, vermied Frankreich die Bezeichnung Krieg und sprach stattdessen von einer Aufstandsbekämpfung (Macmaster, 2004, S.6). In Reaktion auf die öffentliche Stimmung gegen Frankreich im Algerienkrieg beauftragte die französische Regierung unter anderem Inspector Roger Wuillaume 1955 damit, die Zustände in den algerischen Gefängnissen zu begutachten. Dieses Gutachten beschreibt nach Befragung von Gefangenen und Soldaten verschiedene Foltermethoden und stuft diese als notwendig und legitim ein (Wuillaume, 1955, S.60). Er rechtfertigt den Einsatz von Wasser- und Elektrofolter damit, dass sie einen psychischen, statt einem physischen Schock verursachen würden und damit keine übertriebene Gewalt darstellen (ebd., S.64). Grundsätzlich stuft er alle Foltermethoden, die keine Spuren hinterlassen als weniger grausam ein, als solche die Spuren hinterlassen (ebd., S.62). Dies spielte der französischen Regierung in die Karten, da die paras bereits darauf achteten, keine Spuren zu hinterlassen, um die Folter vertuschen zu können. Um jene Legitimationen zu stützen probierten Lacoste und Massu das gégène an sich selbst aus und deklarierten es ebenfalls als eine nicht ernsthafte Methode (Horne, 1987, S.199-200). Darüber hinaus bestärkt Wuillaume eine offizielle Legitimation der Foltermethoden dadurch, dass dies der Polizei mehr Selbstbewusstsein geben würde, ihre Arbeit gewissenhaft auszuführen (Wuillaume, 1955, S.68).

Sind Personen während der Folter gestorben, oder wurden aus logistischen Gründen exekutiert, gab es zwei Wege, wie dies nach Außen kommuniziert wurde. Entweder wurde der Tod als Selbstmord kommuniziert oder sie wurden den disparuzugeordnet. Damit wurde behauptet, dass diese Menschen aus der Gefangenschaft freigelassen wurden oder entkommen sind und nicht mehr aufgefunden werden konnten. Offiziell gab es im Algerienkrieg 3.024 disparu (Klose, 2009, S.231).

Letztendlich wurde es in Frankreich und auch international bekannt, dass im Algerienkrieg Folter eingesetzt wurde. Für die französische Öffentlichkeit hatte dies Auswirkungen darauf, wie sie die politische Lage in Algerien einstuften. Bis 1956 waren sie sich einig, dass die algerische Unabhängigkeit undenkbar ist. Ab 1957 sorgten unter anderem Veröffentlichungen über die Vorkommnisse von Folter dafür, dass es eine ganze Reihe unterschiedlichen Meinungen in Bezug auf den Algerienkrieg gab. Zusätzlich waren es auch der Kampf um Algier, die Tatsache, dass die folgende Algerienpolitik nur dürftig von der aktuellen abweichen würde und eine Langeweile der französischen Öffentlichkeit in Bezug auf das ganze Thema, die diese Entwicklung verstärkten (Horne, 1987, S.232,234).

Bei diesem Wandel spielten auch die Berichte, die in diesem Beitrag behandelt wurden, eine wichtige Rolle. Allegs Folterbericht wurde in den ersten 15 Tagen seiner Erscheinung bereits 20.000 mal verkauft (Alleg, 1958, S.7).

Djamila Boupachas Fall gelangte erstmals durch einen Zeitungsartikel von Simone de Beauvoir an die Öffentlichkeit. Der Artikel löste heftige öffentliche Empörung aus und wurde 14 Tage vor Beginn von Djamilas Gerichtsverfahren, am 3. April 1960, publiziert (Maran, 1996, S.293-294).

Insgesamt bemühte sich die algerische Bevölkerung Aufmerksamkeit für ihre Lage zu generieren. Dabei stand ihnen auch der Weg über die UN frei, der zu verschiedenen Zeitpunkten genutzt wurde. Der UN-Botschafter der arabischen Staaten informierte im Juni 1957 in einem Memorandum an den UN-Generalsekretär Dag Hammarskjöld, dass sich Frankreich im Algerienkrieg „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ (Klose, 2009, S.261) schuldig gemacht habe. Er berichtet darin über die „[umfangreiche] Zerstörung algerischer Dörfer, Massakern an der Zivilbevölkerung, systematischer Folter sowie vom Gaseinsatz der französischen Armee“ (ebd.). Die UN reagierte auf diese Anschuldigungen 1957 mit einer Resolution.

„Darin brachten die Vereinten Nationen lediglich ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass im Geiste der Zusammenarbeit eine friedliche, demokratische und gerechte Lösung der Algerienfrage in Übereinstimmung mit den Prinzipien der UN-Charta gefunden werde. Eine derart harmlose, in ihrer Aussagekraft nahezu bedeutungslose Erklärung beeindruckte in Paris niemanden ernsthaft und hatte folglich auch keinerlei Einfluss auf die französische Politik bzw. Kriegsführung in Nordafrika” (Klose, 2009, S.262).

Ferhat Abbas und Mohammed Yazid wandten sich im Namen der Front de Liberation National (FLN) an den Präsidenten der UN-Generalversammlung, „worin sie die Lynchmorde, die Plünderungen und den Terror der französischen Sicherheitskräfte in der Kasbah Algiers zur Sprache brachten. Das Schreiben schloss mit einem Hilfsappell an die Weltorganisation, ihren ganzen Einfluss gegenüber der französischen Regierung geltend zu machen und diesen ‚neuen Akt des Genozids‘ gegen das algerische Volk zu stoppen. Die schweren Menschenrechtsverletzungen der Kolonialmacht Frankreich rückten zusehends ins Zentrum der FLN-Argumentation und bildeten auch nach der ‚Schlacht um Algier‘ einen Schwerpunkt ihrer Öffentlichkeitsarbeit” (Klose, 2009, S.263).

Es gelang die internationale Öffentlichkeit zu mobilisieren. In unzähligen Petitionen forderten humanitäre Organisationen, arabische Gruppierungen, Gewerkschaftsverbände und internationale Studentenvereinigungen eine sofortige Reaktion der UN. Auch prominente Künstler*innen, Schriftsteller*innen und Journalist*innen machten ihre Ablehnung der französischen Kriegsführung in Briefen deutlich (Klose, 2009, S.264).

Erst im Zeitraum von 2000-2002 gab es einige Schuldbekenntnisse von französischer Seite. Der französische General Paul Aussaresses veröffentlichte in der Zeitung Le Monde einen persönlichen Bericht über die legitimierte und systematische Anwendung von Folter und die Hinrichtung der FLN-Kämpferin Lousiette Ighilahriz (ebd., S.3). Sie hatte General Massu und Colonel Marcel Bigeard beschuldigt, sie vergewaltigt und gefoltert zu haben und war unter anderem wegen Unglaubhaftigkeit kritisiert worden (ebd.). 2002 wurde Aussaresses nach seiner öffentlichen Aussage vor Gericht eine Geldstrafe von 7.500€ verhängt (Macmaster, 2004, S.9). Dieses Urteil war die erste gerichtliche Zusage, dass das französische Militär in Algerien Kriegsverbrechen begangen hatte (ebd.).

Wie lässt sich Folter im Algerienkrieg verstehen?

Eingangs wurde Folter in diesem Beitrag als etwas beschrieben, was das französische Militär einsetzte um, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, an wichtige Informationen über ihren Gegner im Krieg, die Front de Libération National (FLN), zu kommen.

Im Kontext der hier vorliegenden Berichte zeigt sich Folter als institutionalisierter Bestandteil eines umfassenden Systems, das diese ermöglichte, unterstützte und legitimierte. Dieses System bedurfte nicht nur Regeln, sondern einer Infrastruktur, politischer Übermacht und Wissen über Möglichkeiten der Kriegsführung und von Foltermethoden. Folter fand hier vor dem Hintergrund kolonialer Machtverhältnisse statt und bildete die Spitze kolonialer Gewalt. In den hier betrachteten Beiträgen war Folter ein ineffektives Mittel, um in einem Verhör an Informationen zu kommen. Trotzdem war die Folter von einem hohen Informationsdruck bestimmt, der den Einsatz extremer Gewalt für die Folternden zu legitimieren schien.

Die Folternden agieren hier innerhalb dieses institutionalisierten Gebildes der Folter. Sie sind austauschbare Akteure und bekommen sowohl das Handwerk der Folter als auch dessen Legitimation beigebracht. In der Foltersituation wirken sie selbstsicher und gehässig, sie scheinen Spaß an der Gewalt zu finden und ihre Machtposition zu genießen. Menschlichkeit und gewaltlose Wege des Verhörs werden kaum in Betracht gezogen. Sie sind die Akteure, die dafür sorgen, dass die Folter weiter geht. Dadurch scheinen sie einem Automatismus zu verfallen, nachdem die Folter immer weiter gehen muss, unabhängig davon, wie sich die Gefolterten in dem Verhör verhalten.

Die Gefolterten haben sehr eingeschränkte Handlungsmacht. In vielen Situationen ist ihre einzige Wahl zu sprechen oder nicht zu sprechen. Ihr Körper reagiert auf die Folter, oft ohne die Möglichkeit, diese Bewegungen noch zu kontrollieren. Sie sind einer unsicheren und aussichtslosen Situation ausgeliefert, da sie zu keinem Zeitpunkt wissen was passieren wird. Dabei sind sie in allen Fällen der Macht der Folternden ausgesetzt.

Laura Priebe & Julia Rosenzweig study in the master program Social Science (Culture & Person) at the Ruhr-Universität Bochum (December 2021)

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